HERZLICH WILLKOMMEN
in meiner Praxis für Babys, Kinder und die ganze Familie. Alles was Sie darüber erfahren möchten, finden Sie in diesem Blog: Die linke Spalte informiert über meine Qualifikationen, und mit Klick auf eines der LABELs dort öffnen sich in der rechten Spalte die gewünschten Themen.
SPRECHZEITEN
Montag bis Donnerstag 11 bis 17.00 Uhr,
Termine nach Vereinbarung.
E-Mail : vivianweigert@yahoo.com
Mobil-Tel.Nr.: 0176-23 27 28 86
Praxis-Tel.Nr.: 089-12 41 70 08 (Mailbox)
Praxis-Tel.Nr.: 089-12 41 70 08 (Mailbox)
ADRESSE
Häberlstraße 17, Seitenhaus (Eingang durch das Tor)
80337 München
80337 München
(Stadtplan München: www.muenchen.de/home/82221/stadtplan.html)
Die Praxis liegt im grünen Innenhof, mit Platz für Fahrrad und Kinderwagen. Dort liegt auch das babyfreundliche Speisecafé Netzwerk, geöffnet von 10 - 14:30 Uhr (http://www.nguf.de/).
Meine Praxisräume sind mit Rollstuhl barrierefrei zugänglich.
MVV
U3/U6 Goetheplatz (2 Stationen vom Marienplatz), von dort 3 Min. Fußweg.
Bus Nr. 58 Kapuzinerplatz (7 Min. vom Hauptbahnhof), von dort 1 Min. Fußweg.
PARKEN
Die Häberlstraße liegt im Parklizenzgebiet "Alter Südfriedhof" und bietet reichlich Kurzparkplätze, so gelingt es meist rasch, einen freien Parkplatz zu finden.
If you speak english please send me an e- mail and I´ll be happy to answer your questions.
Die Behandlung von Babys bildet einen Schwerpunkt in meiner Praxis - die ist ja auch in der Beratungsstelle für Natürliche Geburt und Elternsein e.V. angesiedelt, die ich 1979 mitgegründet habe und in der ich als Eltern-Säuglings-Beraterin u.a. für die Schreibaby-Ambulanz zuständig bin (www.haeberlstrasse-17.de). Daneben habe ich bereits viele gute Bücher für Baby-Eltern geschrieben (siehe in der linken Spalte: "Meine Bücher").
Behandlungs-Gebühren
Meine Abrechnung folgt dem oberen Satz im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und meine Behandlungen sind vom Hufelandverzeichnis erfasst.
Für Baby-Osteopathie wird bei der Erstbehandlung eine Stunde reserviert, folgende Behandlungen können kürzer sein. Hier kommen pro Behandlung mehrere GebüH-Ziffern zur Anrechnung, z.B. 1,4,20,35, und ergeben für eine Behandlungszeit von z.B. 60 Minuten eine Gebühr von 80,40 €.
Die Homöopathie wird ebenfalls nach Zeitaufwand über die Ziffer 2 des GebüH abgerechnet, das für eine Behandlungszeit von 30 Minuten den oberen Satz von 41,00 € nennt. Die Erstanamnese nimmt bei Kindern oft 60 - 90 Minuten, bei Erwachsenen 90 - 150 Minuten in Anspruch, inkl. anschließenden Fallanalysearbeiten. In der konstitutionellen Behandlung sind in mehrwöchigem Abstand einige kürzere Folgeanamnese-Termine von ca. 30 - 60 Minuten nötig, in akuten Situationen kurze Besprechungen, auch am Telefon.
Privatkassen, Zusatzversicherungen und Beihilfe erstatten Heilpraktikergebühren in unterschiedlicher Höhe gemäß der individuellen vertraglichen Vereinbarung.Gesetzlichen Krankenkassen ist dies bisher leider nicht möglich. Meine Kostenberechnung ist unabhängig von eventueller Erstattung zu begleichen.
Ein Blick in das GebüH: http://www.versicherung.de/infoCafe/Gebuehrenverzeichnis-fuer-Heilpraktiker.asphttp://www.versicherung.de/infoCafe/Gebuehrenverzeichnis-fuer-Heilpraktiker.asp
Für Baby-Osteopathie wird bei der Erstbehandlung eine Stunde reserviert, folgende Behandlungen können kürzer sein. Hier kommen pro Behandlung mehrere GebüH-Ziffern zur Anrechnung, z.B. 1,4,20,35, und ergeben für eine Behandlungszeit von z.B. 60 Minuten eine Gebühr von 80,40 €.
Die Homöopathie wird ebenfalls nach Zeitaufwand über die Ziffer 2 des GebüH abgerechnet, das für eine Behandlungszeit von 30 Minuten den oberen Satz von 41,00 € nennt. Die Erstanamnese nimmt bei Kindern oft 60 - 90 Minuten, bei Erwachsenen 90 - 150 Minuten in Anspruch, inkl. anschließenden Fallanalysearbeiten. In der konstitutionellen Behandlung sind in mehrwöchigem Abstand einige kürzere Folgeanamnese-Termine von ca. 30 - 60 Minuten nötig, in akuten Situationen kurze Besprechungen, auch am Telefon.
Privatkassen, Zusatzversicherungen und Beihilfe erstatten Heilpraktikergebühren in unterschiedlicher Höhe gemäß der individuellen vertraglichen Vereinbarung.Gesetzlichen Krankenkassen ist dies bisher leider nicht möglich. Meine Kostenberechnung ist unabhängig von eventueller Erstattung zu begleichen.
Ein Blick in das GebüH: http://www.versicherung.de/infoCafe/Gebuehrenverzeichnis-fuer-Heilpraktiker.asphttp://www.versicherung.de/infoCafe/Gebuehrenverzeichnis-fuer-Heilpraktiker.asp



